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Projektsteuerung
Nach § 31 der HOAI übernehmen wir auf Wunsch Funktionen
des Bauherrn, die innerhalb des Bauablaufs vom ihm gefordert
sind. Dazu gehören Koordinations- und Steuerungsleistungen
sowie die Überwachung der Planung und Realisierung
des Objektes. Eine enge Kooperation und die laufende Information
unseres Auftraggebers über den Projektstand sind dabei
selbstverständlich.
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